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Gold-Grundlagen

Gold und Steuern: Grundlagen

Gold steuerfrei handeln.

Von Redaktion · Aktualisiert am 1.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Umsatzsteuerbefreiung

In der EU ist Anlagegold gemäß § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das macht Gold für Privatanleger besonders attraktiv, da beim Kauf keine 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, solange es sich um definiertes Anlagegold handelt.

Einkommensteuer

Gewinne aus dem Verkauf von Gold sind nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr in Deutschland einkommensteuerfrei (§ 23 EStG). Dies gilt für private Veräußerungsgeschäfte. Wird Gold vor Ablauf der einjährigen Frist mit Gewinn verkauft, ist dieser mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

  • Anlagegold umsatzsteuerfrei
  • Keine Abgeltungsteuer
  • Steuerfreie Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer

Häufige Fragen

Zahle ich Steuern beim Kauf?

Nein, bei Anlagegold fällt keine Umsatzsteuer an.

Muss ich Gold im Steuererklärung angeben?

Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist sind die Gewinne in der Regel nicht mehr steuerpflichtig.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.

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